Zur Frage der Privatoffenbarungen

1) Wir haben ja wahrscheinlich schon alle einmal von einem oder mehreren Fällen gehört, in welchen jemand die Behauptung aufgestellt hatte, eine übernatürliche Erscheinung oder Offenbarung vom Himmel empfangen zu haben. Gelegentlich ist man vielleicht sogar richtig irritiert, wenn man damit konfrontiert wird. Denn der eine bringt diese Erscheinung ins Spiel, der andere jene - in manchen Kreisen beruft sich fast schon jeder auf eine Offenbarung, um seine eigene theologische Position zu untermauern, wobei sich diese dann im Vergleich zueinander sehr wohl auch widersprechen. Da gewinnt man bisweilen den Eindruck, als würde der Himmel keinen richtigen Durchblick mehr haben - ironisch formuliert -, was er so alles von sich gibt. Kann das sein?
Unser Dilemma besteht dann darin, dass wir ja auf der einen Seite auf keinen Fall der Stimme Gottes widerstreiten wollten, sollte sie zu uns in dieser oder jener Offenbarung tatsächlich sprechen und ihre Forderungen aufstellen. Auf der anderen Seite ist man aber auch nicht sicher, ob solche Offenbarungen echt seien - man möchte ja nicht einem etwaigen Schwindler auf den Leim gehen und so auch die eigene Glaubenshaltung und Glaubwürdigkeit in Mitleidenschaft ziehen.
Was ist also zu solchen Fällen zu sagen? Wie sind sie aus der Sicht des katholischen Glauben zu beurteilen und zu bewerten? In eine ähnliche Kategorie fallen dann auch Fälle, in welchen die Rede davon ist, dass jemand vom Teufel umsessen oder besessen sei - wenn man also diese Stimmen ebenfalls nicht vernachlässigt, geht man, so hofft man, dem Teufel eventuell besser aus dem Weg und vermeidet somit größere Übel für sich selbst und auch sein Umfeld.
2) Nun, zuerst ist festzustellen, dass die Offenbarung Gottes in Seinem Eingeborenen Sohn Jesus Christus mit dem Tod des letzten Apostels an sich abgeschlossen ist. Denn die Apostel haben die Predigt Jesu vernommen und sie an ihre Schüler weitergegeben. (Nur) Ein Teil dieser Heilspredigt Jesu wurde dann in den vier (von der Kirche als echt bestätigten) Evangelien und den anderen so genannten Apostolischen Briefen niedergeschrieben. Diese alle bilden das Neue Testament. Also erscheinen die Apostel als die authentischen Interpreten der Worte bzw. der gesamten Lehre Jesu, ihres göttlichen Meisters. Denn sie haben von Jesus Christus auch erklärt bekommen, wie genau Er Seine Worte verstanden wissen wollte.
Die Jünger der Apostel hatten dann die Aufgabe, diesen gesamten Glaubensschatz (Depositum Fidei) von allen rein menschlichen Zusätzen und inhaltlichen Neuerungen zu bewahren und an die jeweils nächste Generation weiterzugeben. Denn Jesus Christus allein ist Träger der Wahrheit und des Heiles! So sagt ja auch schon der hl. Apostel Paulus in Bezug auf seine eigene Mission: “So betrachte man uns als Diener Christi und als Verwalter der Geheimnisse Gottes. Da verlangt man von einem Verwalter weiter nichts, als dass er treu befunden wird” (1 Kor 4,1f.). Damit ist in aller Kürze auch bereits das Prinzip der kirchlichen Tradition umschrieben.
Zwar hat sich die katholische Kirche genötigt gefühlt, in Folge bestimmter historischer Ereignisse diese oder jene Glaubenswahrheit stärker zu betonen und diesem oder jenem Glaubensinhalt mehr Aufmerksamkeit zu schenken. (So z.B. bei der Abwehr der verschiedenen Irrlehren/Häresien, die im Lauf der Zeit entstanden sind.) Aber inhaltlich wurde dabei von der katholischen Kirche als der von Jesus gestifteten Heilsinstitution nichts Neues erfunden - alles ließ sich logisch aus der Wurzel jenes apostolischen Glaubensschatzes (Heilige Schrift + mündliche Überlieferung) ableiten. Somit stellen die später im Lauf der Zeit von der Kirche erlassenen Glaubensdogmen ebenfalls keine Neuerungen dar - sie sind gewissermaßen Früchte eines Baumes, die in der Wurzel desselben Baumes begründet liegen!
3) Also ist die katholische Kirche letzten Endes nur auf diesen Glauben, den apostolischen Glaubensschatz, verpflichtet! Aber dieser Glaube ist nicht nur genug, sondern sozusagen bereits alles, worauf es ankommt! So spricht jeder Täufling bei seiner Taufe feierlich das Apostolische Glaubensbekenntnis und bekennt sich somit ausdrücklich zu diesem Glauben, was dann auch die entscheidende Voraussetzung für die Erteilung der Taufe selbst ist! Dasselbe Credo spricht auch jeder neu geweihte katholische Priester bei seiner Priesterweihe. Und ein jeder Bischofkandidat wird während der betreffenden Weihezeremonie ausführlich zu diesem von der Kirche wie ein kostbarer Schatz behüteten Glauben befragt. Schlussendlich bekennen wir uns alle mindestens jeden Sonntag zum selben Glauben, indem wir nämlich während der hl. Messe das so genannte Große, Nicäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis sprechen bzw. singen. Etwas anderes kommt da nicht hinzu!
Dabei hält sich die katholische Kirche nur an den an sie unmittelbar vor der Himmelfahrt Jesu ausdrücklich ergangenen Missionsauftrag, diesen Glauben zu verkünden und zu verteidigen: “Gehet also hin und lehret alle Völker und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehret sie alles halten, was Ich euch geboten habe” (vgl. Mt 28,20)! Das ist der eherne Grundsatz, an dem nicht gerüttelt werden darf bzw. welchen kein echter glaubenstreuer Katholik wie auch immer in Frage stellen wird!
4) Nun werden wir mit dem Phänomen konfrontiert, dass Menschen gelegentlich den Anspruch erheben, eine übernatürliche Erscheinung gesehen oder eine Offenbarung vom Himmel erhalten zu haben. Gleichermaßen gibt es Phänomene, bei welchen die Rede von einer wie auch immer intensiven Beschlagnahme des Willens und der Freiheit eines Menschen durch die Unterwelt, den Teufel, ist (Teufelsbesessenheit oder -umsessenheit). Ist so etwas grundsätzlich möglich?
Im Evangelium lesen wir von mehreren Fällen, in welchen Jesus ausdrücklich Teufel ausgetrieben hat. So heißt es z.B. in Mt 8,16 exemplarisch: “Am Abend brachte man viele Besessene zu Ihm. Er trieb die Geister durch Sein Wort aus und heilte die Kranken.” Besonders eindrucksvoll wird dann auch berichtet, wie Jesus die “bösartigen” Teufel aus den zwei Besessenen von Gerasa ausgetrieben und in eine Herde Schweine hatte fahren lassen (vgl. Mt 8,28-32).
Dass dann die Apostel ebenfalls “Teufel austreiben” würden, steht im Markus-Evangelium praktisch sogar im Missionsbefehl (Mk 16,17) geschrieben! Somit übertrug Er ihnen ebenfalls grundsätzlich diese Vollmacht: “Er rief Seine zwölf Jünger zu sich und verlieh ihnen Macht über unreine Geister, um sie auszutreiben (Mt 10,1). Dies lässt somit darauf schließen, dass es auch nach der Himmelfahrt Jesu und dem Tod des letzten dann noch lebenden Apostels wohl weiterhin Fälle von Teufelsbesessenheit geben würde.
Jedenfalls hat das die katholische Kirche in ihrer Treue zur apostolischen Glaubensüberlieferung auch so verstanden, indem sie nämlich ihren Priestern (in der Niederen Weihe des Exorzisten) ausdrücklich die Vollmacht in die Hand gibt, im Namen Gottes Teufel auszutreiben. So überreicht der weihende Bischof den neuen Exorzisten das Rituale, indem er spricht: “Nehmet hin und präget es dem Gedächtnis ein und empfanget die Gewalt, den Besessenen die Hände aufzulegen, sowohl den Getauften als auch den Katechumenen” (Kunz, Christian, Die Tonsur und die kirchlichen Weihen. Nach dem römischen Pontifikale. Pustet Verlag 1913, S. 46). Neben dem Exorzismus, welchen der Priester bei der Taufspendung mehrere Male über den Täufling spricht, gilt dies natürlich nur in solchen Fällen, in welchen es sich tatsächlich um eine Teufelsbesessenheit handeln sollte. Allerdings muss man aber in diesem letzteren Fall extrem vorsichtig sein!
5) Wenn also die Kirche das Phänomen der Besessenheit durch den Teufel grundsätzlich als möglich erachtet, dann darf wohl darauf geschlossen werden, dass es grundsätzlich auch Fälle von übernatürlichen Offenbarungen an Privatpersonen geben kann.
So hatte in der apostolischen Zeit der Apostel Paulus auf dem Weg nach Damaskus ein für ihn einschneidendes übernatürliches Erlebnis, indem “ihn plötzlich ein Licht vom Himmel umstrahlte” und er den Herrn Jesus zu sich hat reden hören. Dieses Bekehrungserlebnis veränderte dann radikal sein ganzes Leben. Zwar ist dieses Ereignis als sehr wohl noch zum oben erwähnten Bereich des offenbarten Glaubensschatzes zuzuordnen, da ja Paulus danach erst zum Apostelamt berufen wurde. Aber wir kennen mehrere Fälle von übernatürlichen Offenbarungen an Heilige oder Päpste, welche (nach entsprechender Prüfung) als echt angesehen worden sind und auf welche man sich dann in der Glaubenspraxis auch berufen hat.
So hat die Vision, der hl. Franz von Assisi solle die Kirche wiederaufzubauen helfen, einen entscheidenden Ausschlag für sein ganzes weiteres und auch für ganz Europa höchst segensreiches Wirken gehabt. Ebenfalls hat - um nur noch zwei weitere Beispiele anzuführen - eine Erscheinung der Muttergottes an den hl. Raymund von Pennafort, den hl. Petrus Nolascus und den König Jakobus I. von Aragonien im 13. Jahrhundert zur Gründung des Mercedarier-Ordens vom Loskauf der Gefangenen (aus moslemischer Haft) geführt. Auch das Fest Fronleichnam (nicht das betreffende Heilsgeheimnis selbst) verdankt seine Entstehung der Offenbarung an die hl. Julianna von Lüttich. Diese Auflistung könnte man nun lang fortführen.
Allerdings bilden alle diese Erscheinungen, Offenbarungen und Visionen, welche sich innerhalb der Christenheit nach dem Tod des letzten noch lebenden Apostels zugetragen haben sollen, grundsätzlich den Bereich der so genannten Privatoffenbarungen. Also sind sämtliche dieser Privatoffenbarungen grundsätzlich - was ihren Wert und ihre Bedeutung für den Glauben der Kirche angeht - in keinster Weise als dem offiziellen Glaubensschatz der Kirche gleichwertig anzusehen! Priorität hat immer, in jedem Fall und ausschließlich der Christliche Offenbarungsglaube (das Depositum Fidei), wie er von der katholischen Kirche über all die Jahrhunderte hindurch treu und unverfälscht verkündet worden ist (und in der wahren katholischen Kirche auch heute wird)! Das und nur das ist der Glaube, den Jesus Christus offenbart und auch uns (unter Sünde) darauf verpflichtet hat! Wer diese Glaubensinhalte verfälscht, verfällt der Häresie, wer diesen Glauben verleugnet oder aufgibt, begeht die Todsünde der Apostasie!
6) Wenn also jemand behauptet, vom Himmel eine übernatürliche Erscheinung oder Offenbarung erhalten zu haben, dann prüft die katholische Kirche diese auf ihre Echtheit. Dabei wird zunächst vor allem darauf geschaut, ob die Inhalte dieser vermeintlichen Offenbarung in allem den Inhalten der positiven christlichen Offenbarungsreligion entsprechen oder ob sie eventuell Irrlehren oder andere Glaubensabweichungen aufweisen oder nicht. Man ist kirchlicherseits grundsätzlich sehr vorsichtig und mahnt auch zur größten Vorsicht - diese Klugheit und Weisheit beruhen auf dem entsprechenden großen Erfahrungsschatz mit solchen Phänomenen.
Eins ist klar: eine solche Privatoffenbarung hat grundsätzlich und überhaupt nur dann irgendwelche Chancen auf die Anerkennung ihrer Echtheit, wenn ihre Inhalte nicht im Geringsten irgendeinen Widerspruch zum göttlich offenbarten und kirchlich tradierten Glauben aufweisen! Unumstößliche Priorität dabei hat, wie weiter oben bereits darauf hingewiesen, der überlieferte Glaube, wie er durch das ordentliche wie außerordentliche Lehramt der Kirche über all die Jahrhunderte hindurch unverfälscht verkündet worden ist. Also wird ohne irgendwelche falsche Rücksichten auf den vermeintlichen Empfänger einer himmlischen Botschaft geprüft, ob da der dogmatische Glaube und somit auch die Rechtgläubigkeit durch irgendeine, wenn auch nur winzige, Nuance verletzt werde.
Denn die katholische Kirche hat in der Gestalt der Apostel ausdrücklich den Auftrag erhalten, die Völker im Glauben zu unterrichten, den sie von Christus gelehrt bekommen haben. Und das schließt dann notwendigerweise auch die Sorge der Kirche mit ein, diesen Glauben vor einer jeglichen Irrlehre und menschlichen Verunreinigung zu bewahren! Indem also die katholische Kirche sehr kritisch, vorsichtig und gewissenhaft mit dem Phänomen der Privatoffenbarungen umgeht, erfüllt sie nur ihre heilige Pflicht vor dem Herrn!
So müssen wir heute um des wahren Glaubens willen auch solche “Offenbarungen” ausdrücklich und unmissverständlich ablehnen, in welchen neben vielen frommen und durchaus sehr katholischen Elementen auch Inhalte anzufinden sind, welche in einem krassen Widerspruch zum katholischen Glauben stehen. Denn wenn man z.B. die “Offenbarungen” eines Don Gobbi oder die von Medjugorje anerkennen wollte, müsste man schlussfolgern, dass die Muttergottes die gewaltigen und gegen den katholischen Glauben gerichteten modernistischen Irrlehren eines Johannes Paul II. oder eines Benedikt XVI. gutheiße, weil ja diese beiden Herren in diesen “Botschaften” ausdrücklich als rechtmäßige “Päpste” anerkannt werden. Der Himmel kann sich nicht widersprechen, vor allem nicht in einer solchen fundamentalen Frage, ob denn das Heil und die Rettung letztendlich nur von Jesus Christus kommt oder ob auch die anderen Religionen ordentliche Wege zum Heil darstellten.
7) Manchmal begegnet man dem groben Misstand, dass bestimmte Gläubige ihren ganzen Glauben überwiegend oder teilweise sogar gänzlich nach den Inhalten irgendeiner Vision oder Offenbarung ausrichten und von dieser speisen bzw. diese somit praktisch zur entscheidenden oder sogar einzigen Richtschnur ihrer Glaubenspraxis machen. Dies ist in keinster Weise statthaft - nicht bei den von der Kirche bereits offiziell anerkannten Offenbarungen geschweige denn bei solchen, welche noch nicht diese Anerkennung erfahren haben. Es wäre ein klarer Verstoß gegen den gesunden Glauben!
So sind auch die Offenbarungen der Muttergottes in La Salette (1846), Lourdes 1858) und Fatima (1917) von der Kirche gewissenhaft und eingehend überprüft worden. Es hat teilweise sogar Jahrzehnte gedauert, bis die Kirche zur Schlussfolgerung gekommen ist, dass diese Offenbarungen echt und somit vom Himmel sind. Und erst als diese Feststellung der Authentizität dieser Offenbarungen erfolgte, durfte ein Katholik diese ebenfalls voll und ganz als echt ansehen und deren Inhalte öffentlich vertreten. Vorher konnte dies alles nur unter Vorbehalt geschehen, dass man da womöglich auch einer Täuschung (welcher auch immer) zum Opfer gefallen ist.
Die Kirchengeschichte kennt nicht wenige Fälle, in welchen Gläubige und teilweise auch einige Priester entweder übereilt oder auch eigenmächtig diese oder jene “Offenbarung” für echt ausgegeben haben und sich dann in der Folge ziemlich kompromittiert haben. Zumal dann nicht nur ihr eigenes Ansehen ramponiert wurde, sondern sie durch ihren leichtsinnigen Fehler vor allem auch den Gegnern der Kirche Grund und Anlass gegeben haben, über die katholische Kirche als solche polemisch herzuziehen! Dies diene uns ebenfalls zur Warnung!
8) Aber auch im Fall, dass eine Offenbarung sich nach allen Kriterien als echt erweisen und die katholische Kirche sie irgendwann vielleicht sogar offiziell als solche anerkennen sollte, ist man als Katholik nicht unter Sünde verpflichtet, an sie zu glauben bzw. sie zu vertreten. Auf den Punkt gebracht: als Katholik ist man letztendlich nur auf den überlieferten Glaubensschatz der Kirche verpflichtet. Zwar ist man gut beraten, die von der Kirche ausdrücklich anerkannten Offenbarungen anzunehmen und ihre Inhalte wohlwollend zu beherzigen. Dennoch darf man als Katholik im Extremfall eine solche Offenbarung sogar ausdrücklich ablehnen und nicht daran glauben.
Denn trotz aller sonstigen enormen Bedeutung dieser Offenbarungen und der großen Wertschätzung, welche ihnen berechtigterweise seitens der Kirche entgegen gebracht werden sollte, gehören sie immer noch “nur” zum Bereich der Privatoffenbarungen - mit ihm darf niemals der überlieferte Glaubensschatz der Kirche wie auch immer ersetzt werden! Man darf also die Grenzen dieser beiden Bereiche auf keinen Fall vermischen oder das Untergeordnete über das Übergeordnete stellen!
9) Schlussendlich wären wir alle sehr gut beraten, wenn wir den Schwerpunkt unseres Glaubens und der theologischen Diskussion auf das von den Aposteln her überlieferte Depositum Fidei, den überlieferten Glauben, legen. Die schriftliche wie mündliche Überlieferung der Kirche sei die eigentliche Quelle unserer theologischen Reflexion wie glaubensbezogenen Mission. Sie soll auch als die entscheidende Grundlage unserer Diskussion über Glaubensfragen dienen.
Seien wir sehr vorsichtig mit den verschiedensten Erscheinung und Offenbarungen - manchmal will der Teufel uns gerade mittels einer übertriebenen, überspitzten und somit nur ungesunden “Frömmigkeit” verunsichern und letzten Endes auch irreführen und dem wahren Glauben abspenstig machen. Leider gibt es da nicht gar so wenige an solchen höchst traurigen Beispielen. Halten wir öffentlich lieber gesunde Distanz zu solchen “Offenbarungen”, “Visionen” und “Erscheinungen”, die nicht oder (unserer Meinung nach) wenigstens noch nicht von der Kirche als echt bestätigt worden sind. In jedem Fall verzetteln wir uns da nicht mit dieser oder jener Auffassung dieser oder jener vermeintlichen Offenbarung, sondern erkennen wir, was immer Priorität hat.
Sehr wohl dürfen wir uns aber auf die jeweiligen Inhalte solcher Offenbarungen berufen und auch in unsere Argumentation einbeziehen, welche von der Kirche bereits amtlich für echt gehalten werden. Sie können ebenfalls eine große Stütze für unseren Glauben sein, zumal sie ja von der Kirche anerkannt worden sind, welche in ihren Aposteln und dann somit in ihren Päpsten und Bischöfen von Jesus, dem göttlichen Erlöser, ausdrücklich die Vollmacht erhalten hat zu binden und zu lösen (vgl. Mt 16,19; 18,18)!
Vergessen wir aber auch da nicht, dass wir es hiermit nur mit dem Bereich der Privatoffenbarungen zu tun haben, welcher in sich nicht den gleichen Stellenwert und die gleiche Bedeutung hat wie der auf dem ordentlichen wie außerordentlichen Lehramt der Kirche basierende überlieferte katholische Glaube!
10) Neben der Frage nach der Rechtgläubigkeit der Inhalte von Privatoffenbarungen gibt es noch einige andere Kriterien für die Feststellung deren Echtheit oder Faschheit (so z.B. die in Begleitung auftretenden übernatürlichen Phänomene oder der Demutsgrad des betreffenden Offenbarungsempfängers). Diese können im Rahmen dieses Artikels nicht erschöpfend dargestellt werden, sondern werden hier nur ganz kurz und am Rande erwähnt. Wir haben uns hier nur auf die Darstellung eines Punktes, die Frage nach der Rechtgläubigkeit nämlich, beschränkt, weil er sowohl von fundamentaler Bedeutung für die ganze Frage ist als auch von den Gläubigen bereits bei Vorhandensein eines etwas überdurchschnittlichen Glaubenswissens relativ leicht nachvollzogen und auch überprüft werden kann.
Ebenfalls berührten und erörterten wir hier bewusst nicht die Frage nach den möglichen subjektiven Ursachen oder äußeren Umständen für das Entstehen mancher falscher “Offenbarungen”.

P. Eugen Rissling

 

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